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   SG Düsseldorf, 05.03.2008 - S 2 KA 209/06   

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https://dejure.org/2008,17740
SG Düsseldorf, 05.03.2008 - S 2 KA 209/06 (https://dejure.org/2008,17740)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.03.2008 - S 2 KA 209/06 (https://dejure.org/2008,17740)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. März 2008 - S 2 KA 209/06 (https://dejure.org/2008,17740)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regresse wegen der Verordnung der Arzneimittel Equasym und Medikinet zur Behandlung der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) im Erwachsenenalter; Möglichkeit der Verordnung beider Arzneimittel im Off-Label-Use; Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.03.2008 - S 2 KA 209/06
    Die Klägerin ist der Ansicht, alle Voraussetzungen, die das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R - an die Zulässigkeit des Off-Label-Use gestellt habe, seien erfüllt.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (grundlegend: Urteil vom 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R -) kommt die Verordnung eines Medikaments in einem von der Zulassung nicht umfassten Anwendungsgebiet nur in Betracht, wenn es (1) um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung geht, wenn (2) keine andere Therapie verfügbar ist und wenn (3) aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann.

    Dies kann angenommen werden, wenn entweder (a) die Erweiterung der Zulassung bereits beantragt worden ist und Ergebnisse einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III (gegenüber Standard oder Placebo) veröffentlicht worden sind und eine klinisch relevante Wirksamkeit respektive einen klinisch relevanten Nutzen bei vertretbaren Risiken belegen oder (b) außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse veröffentlicht worden sind, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen zulassen und aufgrund derer in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht (BSG, Urteile vom 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R - vom 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R -).

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.03.2008 - S 2 KA 209/06
    Dies kann angenommen werden, wenn entweder (a) die Erweiterung der Zulassung bereits beantragt worden ist und Ergebnisse einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III (gegenüber Standard oder Placebo) veröffentlicht worden sind und eine klinisch relevante Wirksamkeit respektive einen klinisch relevanten Nutzen bei vertretbaren Risiken belegen oder (b) außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse veröffentlicht worden sind, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen zulassen und aufgrund derer in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht (BSG, Urteile vom 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R - vom 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R -).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 53/05 B

    Zulassung von Arzneimitteln, gerichtliche Überprüfung, Kostenerstattung durch die

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.03.2008 - S 2 KA 209/06
    Indem die Klägerin diese Vorab-Prüfung durch die Beigeladene zu 1) verhindert und damit das Risiko übernommen hat, dass später die Leistungspflicht der Krankenkasse verneint wird, kann ein entsprechender Regress nicht beanstandet werden (BSG, Beschluss vom 31.05.2006 - B 6 KA 53/05 B -).
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 19/00 R

    Arzneikostenregreß - Gremien der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.03.2008 - S 2 KA 209/06
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass den Prüfgremien die Zuständigkeit für Regresse wegen unzulässiger Arzneimittelverordnung durch gesamtvertragliche Vereinbarung übertragen werden darf (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 52; LSG NRW, Urteile vom 10.12.2003 - L 10 KA 79/02 - und vom 14.11.2007 - L 11 KA 112/06 -).
  • BSG, 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung, Leistungen der

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.03.2008 - S 2 KA 209/06
    Dabei ist nicht die strengere Voraussetzung erforderlich, dass es sich um eine Krankheit handeln muss, die mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung in der Bewertung vergleichbar ist, wie es für die Verordnung von Arzneimitteln zu fordern ist, denen die arzneimittelrechtliche Zulassung gänzlich fehlt (BSG, Beschluss vom 14.05.2007 - B 1 KR 16/07 B - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 11 KA 112/06

    Verordnung - Im Zweifel auf Privatrezept …

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.03.2008 - S 2 KA 209/06
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass den Prüfgremien die Zuständigkeit für Regresse wegen unzulässiger Arzneimittelverordnung durch gesamtvertragliche Vereinbarung übertragen werden darf (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 52; LSG NRW, Urteile vom 10.12.2003 - L 10 KA 79/02 - und vom 14.11.2007 - L 11 KA 112/06 -).
  • LSG Bayern, 13.06.2006 - L 5 KR 93/06

    Streit um einen Anspruch auf Weiterversorgung mit dem Medikament Ritalin

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.03.2008 - S 2 KA 209/06
    Selbst wenn dies gegenwärtig der Fall sein sollte, eröffnete dies Rechtsfolgen aber nur für die Zukunft, nicht jedoch für die Vergangenheit (dazu näher LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.01.2007 - L 5 KR 45/06 - vgl. auch Bayer. LSG, Urteil vom 13.06.2006 - L 5 KR 93/06 -, das die Voraussetzungen für einen zulassungsübergreifenden Einsatz von Methylphenidat ab 27.12.2005 annimmt).
  • LSG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - L 5 KR 45/06

    Krankenversicherung - Verordnung von Fertigarzneimittel - Arzneimittelzulassung -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.03.2008 - S 2 KA 209/06
    Selbst wenn dies gegenwärtig der Fall sein sollte, eröffnete dies Rechtsfolgen aber nur für die Zukunft, nicht jedoch für die Vergangenheit (dazu näher LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.01.2007 - L 5 KR 45/06 - vgl. auch Bayer. LSG, Urteil vom 13.06.2006 - L 5 KR 93/06 -, das die Voraussetzungen für einen zulassungsübergreifenden Einsatz von Methylphenidat ab 27.12.2005 annimmt).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2003 - L 10 KA 79/02

    Arztrecht: Arzneimittelregress

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.03.2008 - S 2 KA 209/06
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass den Prüfgremien die Zuständigkeit für Regresse wegen unzulässiger Arzneimittelverordnung durch gesamtvertragliche Vereinbarung übertragen werden darf (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 52; LSG NRW, Urteile vom 10.12.2003 - L 10 KA 79/02 - und vom 14.11.2007 - L 11 KA 112/06 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2005 - L 11 KR 3018/05

    Anspruch auf Medikamente mit dem Wirkstoff Methylphenidat; Übernahme von Kosten

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.03.2008 - S 2 KA 209/06
    Darin verweisen die Autoren nämlich darauf, dass nur wenige Studien zur Anwendung des Wirkstoffes Methylphenidat bei Erwachsenen vorliegen und diese an methodischen Mängeln leiden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2005 - L 11 KR 3018/05 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2009 - L 16 B 85/08

    Krankenversicherung

    Sehr ausführlich hat sich inzwischen auch das SG Düsseldorf zu dem strittigen Arzneimitteleinsatz bei Erwachsenen unter Hinweis auf neuere Literatur und Phase-III-Studien geäußert (rechtskräftige Urteile vom 05.03.2008, S 2 KA 209/06 und 84/07, juris.de, insbesondere Rnrn 5, 15, 28, 31 ff.).
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